Allg. Schuldnerberatung - kostenlose Beratung
für Privat-und Regelinsolvenzen  

Die Privatinsolvenz lässt sich grob in drei verschiedene Abschnitte unterteilen: 

1.   Die Vorbereitung: Dazu gehört zunächst einmal, eine Einschätzung zu treffen, wie die Entschuldung ablaufen könnte. Außerdem wird ein Entschuldungsplan erstellt, der für das sich anschließende Privatinsolvenzverfahren benötigt wird.

2.   Das Insolvenzverfahren: Nachdem der Antrag auf Privatinsolvenz beim Gericht eingegangen ist,  wird das Verfahren innerhalb weniger Wochen eröffnet. Ein vom Gericht bestellter Verwalter kümmert sich darum, alle Gläubiger anzuschreiben und untersagt diesen, weiterhin Forderungen gegen Sie zu stellen. Außerdem teilt er das Vermögen in pfändbares und unpfändbares ein.

3.   Die Wohlverhaltensphase:  Die Wohlverhaltensphase beginnt ab dem Tag der Eröffnung des Verfahrens. Der administrative Aufwand für den Schuldner ist in dieser Zeit relativ gering. Meist beschränkt er sich darauf, dass ein Mal pro Jahr ein Fragebogen beantwortet werden muss. Der pfändbare Teil seines Nettoeinkommens muss er in dieser Zeit an den Treuhänder abgeben. Wie hoch die Summe ist, die vom Gehalt gepfändet werden kann, ergibt sich aus den sogenannten Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Daneben muss der Schuldner noch auf andere Arten zeigen, dass er sich wohl verhalten kann:

Während des Insolvenzverfahrens dürfen keine neuen Schulden entstehen!!

Erwerbstätigkeit: Der Schuldner (ausgenommen Rentner/innen) muss arbeiten oder wenigstens aktiv nach Arbeit suchen. 

Auskunftspflicht: Der Schuldner muss den Treuhänder und das Gericht unaufgefordert über Wohnortwechsel, Neuerungen in Bezug auf  Arbeitsplatz oder Vermögensverhältnisse informieren.

Herausgabe des Vermögens: Sollte der Schuldner unverhofft an Geld kommen, z.B. durch Erbschaft, ist er verpflichtet, die Hälfte des Geldes an den Treuhänder zu übergeben. Zahlung an TreuhänderEine Zahlung nur an bestimmte Gläubiger ist in der Wohlverhaltensperiode verboten. Alle Zahlungen dürfen nur direkt an den Treuhänder gehen.

Wenn Sie keine Chance sehen,  Ihre Schulden loszuwerden, ist die Privatinsolvenz vermutlich der richtige Schritt. So oder so sollten Sie sich vor dem Beginn eines Privatinsolvenzverfahrens von uns beraten lassen. 


 
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