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für Privat-und Regelinsolvenzen      

Verpflichtungen in der Wohlverhaltensphase: Ein Überblick

Die Wohlverhaltensphase ist eine kritische Zeit in der Privatinsolvenz, in der Schuldner sich an bestimmte Obliegenheiten halten müssen. Während dieser Phase ist es untersagt, neue Schulden anzuhäufen.

Zudem ist es erforderlich, dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder jegliche Änderungen bezüglich Arbeitsplatz oder Wohnort unverzüglich mitzuteilen. Eine aktive Jobsuche und die Zustimmung, jede zumutbare Arbeit anzunehmen, sind ebenso Teil der Verpflichtungen.

Gewinne aus Glücksspielen oder Lotterien müssen zu 100% herausgegeben werden, es sei denn, es handelt sich um Gewinne von geringem Wert. Im Falle einer Erbschaft während dieser Phase muss die Hälfte an die Gläubiger abgetreten werden. Auch jegliche positiven Veränderungen in den finanziellen Verhältnissen, wie etwa eine Gehaltserhöhung oder zusätzliche Nebeneinkommen, sind dem Insolvenzverwalter zu melden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass Schuldner den pfändbaren Teil ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter weiterleiten. Diese Mittel werden, abzüglich der Verfahrenskosten, für die Befriedigung der Gläubiger verwendet. Direkte Zahlungen an Insolvenzgläubiger sind indes nicht erlaubt und können zu Konsequenzen führen.

Sollten diese Regeln nicht eingehalten werden, besteht die Gefahr, dass Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen. Kommt das Gericht diesem Antrag nach, bleibt der Schuldner weiterhin in der Pflicht, die bestehenden Schulden zurückzuzahlen.


 
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